Der Vater eines Schachgroßmeisters droht, die Polizei zu rufen, wenn er seinem Sohn nicht zuschauen kann

Der Vater eines Schachgroßmeisters droht, die Polizei zu rufen, wenn er seinem Sohn nicht zuschauen kann

Der Vater des Schachgroßmeisters Alireza Firouzja drohte damit, die Polizei einzuschalten, wenn es ihm nicht erlaubt würde, seinem Sohn jederzeit beim Spielen zuzusehen.

Als das FIDE-Kandidatenturnier in Toronto mit der 10. Runde fortfuhr, kam es zu einem Streit, als der Hauptschiedsrichter der FIDE den französischen Großmeister Alireza Firouzja am 14. April aufgrund übermäßigen Lärms ermahnte, seine Schuhe auszuziehen.

Nach dem ersten Vorfall war Alireza in eine weitere Auseinandersetzung mit den Schiedsrichtern der FIDE verwickelt. Sein Vater, Hamidreza Firouzja, konnte das Spiel seines Sohnes nicht verfolgen und drohte, die Polizei einzuschalten. Daraufhin wurde er aufgefordert, den Veranstaltungsort zu verlassen.

Das Interview beginnt beim Zeitstempel 1:24:56, wie unten gezeigt.

Laut GM Pavel Tregubov, dem technischen Delegierten der FIDE für das Turnier, kam es während der Runde zu einem Vorfall, bei dem [Hamidreza] Kontakt zu einem meiner Teammitglieder aufnahm und drohte, die Polizei einzuschalten, wenn ihm nicht gestattet würde, jederzeit auf den Balkon zu gelangen.

Schließlich wurde Hamidreza aus dem Spielsaal und dem Gebäude eskortiert. Trainern und Familienmitgliedern sowie anderen Begleitpersonen ist es jedoch nur gestattet, die ersten 15 Minuten der Runde zu beobachten.

Aufgrund der von Spielern geäußerten Besorgnis über möglichen Betrug bei diesem entscheidenden Turnier verbot die FIDE zunächst allen Zuschauern die persönliche Teilnahme an den Spielen.

In einem Interview in Runde 7 teilte Tregubov jedoch mit, dass er eine Beschwerde von Hamidreza erhalten habe, wonach er seinem Sohn nicht zuschauen dürfe. Daraufhin habe man beschlossen, die Regel zu lockern, erklärte Tregubov, wobei er der einzige sei, der seine Bedenken geäußert habe.

Tregubov erklärte, dass Hamidreza der erneute Zutritt zum Veranstaltungsort gestattet werde, sofern er sich angemessen verhalte.

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