Am 11. Juli berichtete die Rechtsgemeinschaft, dass die Staatsanwaltschaft während der letzten Verhandlung vor der 14. Strafabteilung des Bezirksgerichts Incheon (unter Leitung von Richter Son Seung-bum) am 9. Juli eine zweijährige Gefängnisstrafe für A. beantragt hatte. A. wurde vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, da er psychoaktive Drogen und Marihuana konsumiert hatte.
Bei ihrer Strafmaßempfehlung berücksichtigte die Staatsanwaltschaft A’s frühere Verurteilungen wegen Drogendelikten.
A, der bereits sechsmal wegen Drogendelikten verurteilt wurde, wurde angeklagt, zwischen März und August letzten Jahres bei drei verschiedenen Gelegenheiten Philopon, Ketamin und Marihuana konsumiert bzw. geraucht zu haben.
In einem anderen Fall wurde A angeklagt, weil er im September letzten Jahres Lee Sun-Kyun um 300 Millionen Won erpresst hatte.
Während ihres ersten Prozesses wegen der Erpressungsvorwürfe wies A die Erpressungsvorwürfe zurück und behauptete: „Ich habe Lee Sun-kyun lediglich darüber informiert, dass ich von einem Hacker erpresst werde.“
Zur gleichen Zeit starb Lee Sun-Kyun am 27. Dezember letzten Jahres, während die Polizei gegen ihn wegen Drogenmissbrauchs ermittelte.
Schreibe einen Kommentar