LE SSERAFIM erringt Sieg über Cyberwreckers: US-Gericht gewährt Antrag auf Offenlegung von Informationen

Es wird erwartet, dass diese Entscheidung die rechtlichen Schritte von HYBE gegen diese Cybersünder beschleunigen wird.

Am 23. August wurde bekannt, dass Source Music, die Agentur, die LE SSERAFIM vertritt, erfolgreich einen Gerichtsbeschluss vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien erwirkt hatte. Der Antrag, der ursprünglich im Juli gestellt worden war, zielte darauf ab, die Identität der Verantwortlichen für diffamierende Inhalte offenzulegen, die auf YouTube gegen die Gruppe gepostet wurden. Der Erfolg wurde schnell mit den Fans von LE SSERAFIM im In- und Ausland über verschiedene Social-Media-Plattformen wie X (ehemals Twitter) geteilt und erhielt breite Unterstützung.

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Am 30. Juli hatte Source Music das Gericht bereits aufgefordert, die Identitäten der beiden YouTube-Kontoinhaber offenzulegen, die für die Verbreitung diffamierenden Materials über Mitglieder von LE SSERAFIM verantwortlich waren.

Mit der Erlaubnis des Gerichts wird Source Music voraussichtlich die erforderlichen Daten von Google sammeln und in Korea rechtliche Schritte einleiten. Aus dem Urteil geht klar hervor, dass das Gericht der Datenanfrage unter der Voraussetzung stattgegeben hat, dass diese für zivilrechtliche Prozesse und nicht für strafrechtliche Verfolgung verwendet werden.

Diese jüngste Entwicklung folgt auf einen früheren Vorfall im Juni, bei dem HYBE, die Muttergesellschaft von Source Music, einen ähnlichen Antrag an dasselbe Gericht gestellt hatte, der jedoch letztlich abgelehnt wurde. In diesem konkreten Fall hatte Richter Vince Chhabria erklärt, dass Anträge auf Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen von den Strafverfolgungsbehörden und nicht vom Opfer gestellt werden müssen. Das Gericht nahm auch zur Kenntnis, dass es keine Beweise dafür gab, dass die koreanische Polizei aufgrund der Beschwerde von HYBE Maßnahmen ergriffen hatte, was zur Ablehnung des Antrags führte.

Das Gericht hat dem Antrag dieses Mal stattgegeben, da er im Rahmen einer Zivilklage gestellt wurde. Sobald die Identitäten der Cyberwracker bestätigt sind, wird LE SSERAFIM voraussichtlich bedeutende Zivilklagen einreichen.

Als Reaktion darauf kündigte HYBE an, künftige Maßnahmen umfassend zu prüfen und eine offizielle Stellungnahme bekannt zu geben.

Die Quelle ist bei Daum zu finden .

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