Die Polizei hat offiziell bestätigt, dass Suga am 6. August unter Alkoholeinfluss einen Elektroroller in Yongsan-gu, Seoul, fuhr. Der Roller, der nicht als persönliches Mobilitätsgerät (PM) eingestuft wird, kann Geschwindigkeiten von über 25 km/h erreichen. Daher drohen Suga dieselben Konsequenzen wie beim Fahren eines Autos unter Alkoholeinfluss.
Berichten zufolge war Suga gegen 23:30 Uhr (KST) mit seinem Roller in der Nähe seines Wohnsitzes unterwegs, als er herunterfiel und von den Behörden gefunden wurde. Ein Alkoholtest ergab, dass sein Blutalkoholspiegel über dem gesetzlichen Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs (0,08 % oder mehr) lag, was zum Entzug seines Führerscheins führte.
Laut Straßenverkehrsgesetz gelten Elektroroller als motorisierte Fahrräder und unterliegen den gleichen Strafen wie das Fahren eines Autos unter Alkoholeinfluss. Diese Strafen können eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren oder Geldstrafen zwischen 5 und 20 Millionen KRW (ca. 3.600 bis 14.500 USD) bei einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,03 % und 0,2 % umfassen.
Dennoch sind PMs, wie etwa elektrische Kickboards, eine Anomalie, da sie nur Verwaltungsstrafen und eine Geldstrafe von 100.000 KRW für DUI (Alkohol unter Einfluss) nach sich ziehen. PMs sind definiert als Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und ein Gewicht von weniger als 30 kg haben.
Sugas Agentur behauptete zunächst, er sei mit einem elektrischen Kickboard unterwegs gewesen, doch später stellte sich heraus, dass er tatsächlich einen Roller fuhr. Dies könnte zu weiteren strafrechtlichen Anklagen führen, die über den bloßen Entzug oder die Aussetzung seines Führerscheins hinausgehen.
Suga räumte ein, dass er die Strafe noch nicht bezahlt hatte und dass er nichts von dem Verbot wusste, unter Alkoholeinfluss ein Elektroroller zu fahren. Die Polizei stellte jedoch klar, dass tatsächlich keine Strafe verhängt worden sei und bestätigte, dass der Roller schneller als 25 km/h fahren konnte.
Obwohl sich Sugas erste Erklärung als falsch herausstellte, veröffentlichte seine Agentur BigHit Music eine zweite Stellungnahme, in der sie zugab: „Wir haben nicht alle Faktoren ausreichend berücksichtigt und hatten nicht die Absicht, die Ernsthaftigkeit der Situation herunterzuspielen.“ Die Agentur räumte die falsche Klassifizierung des Produkts als elektrisches Kickboard ein und versprach, nach Abschluss der Untersuchung allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Informationen wurden von Naver bezogen .
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