Am 27. Juni bestätigte die dritte Abteilung des Obersten Gerichtshofs unter der Leitung von Oberrichter Roh Jung-hee die Entscheidung des Untergerichts zu Gunsten von Chuu in ihrer Zivilklage gegen ihre ehemalige Agentur Blockberry Creative. Mit diesem Urteil wurde ihr Exklusivvertrag aufgelöst, was zu Chuus Sieg in diesem Fall führte.
Trotz anhaltender Konflikte mit Blockberry Creative bezüglich Gewinnabfindungen und anderen Angelegenheiten entschied sich Chuu im Dezember 2021 letztlich dazu, eine Klage gegen das Unternehmen einzureichen, um ihren Vertrag zu kündigen.
Daraufhin wurde Chuu im November 2022 von Blockberry Creative aus ihrer Gruppe LOONA entfernt, die ihr Machtmissbrauch vorwarf. Chuu hat diese Vorwürfe jedoch zurückgewiesen und Beweise für ihre Unschuld vorgelegt.
Der erste Prozess endete mit einem Urteil zu Chuus Gunsten, da das Gericht feststellte, dass ihre Unterhaltungsaktivitäten von 2016 bis September 2021 einen Nettogewinn von etwa 860 Millionen Won erwirtschaftet hatten. Aufgrund der Bedingungen ihres Vertrags mit Blockberry Creative bezüglich der Gewinnverteilung konnte Chuu jedoch keine Vergleichszahlungen erhalten.
Auch Jeon Hee-jin, Kim Lip, Jung Jin-sol und Choerry, ehemalige Mitglieder von LOONA, gingen im ersten Prozess mit ihrer Klage gegen die verbindlichen Vereinbarungen von Blockberry Creative siegreich hervor.
Im April letzten Jahres schloss Chuu einen Exklusivvertrag mit der neu gegründeten Agentur ATRP. Seitdem verfolgt sie eine erfolgreiche Karriere als Solokünstlerin und tritt regelmäßig in verschiedenen Unterhaltungsshows auf. Am 25. Juni veröffentlichte sie ihr mit Spannung erwartetes zweites Mini-Album „Strawberry Rush“ und macht dafür aktiv Werbung.
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