Einzelheiten zu BTS‘ umstrittenen Vorwürfen des „Sajaegi-Marketings“ und der „Chartmanipulation“ in Gerichtsdokumenten enthüllt

Aufgrund jüngster Entwicklungen steht die K-Pop-Sensation BTS erneut im Rampenlicht, da frühere Anschuldigungen der „Chartmanipulation“ und des „illegalen Marketings“ erneut auftauchen.

Der Streit geht auf einen früheren Rechtsstreit zwischen BIGHIT MUSIC, der Managementfirma von BTS, und einer Einzelperson namens „Mr. A.“ zurück. Dies hat Zweifel an den Chartplatzierungen und Werbetaktiken der Gruppe aufkommen lassen.

BTS
BTS (Foto: Instagram)

Erpressung und Verdächtigung im rechtlichen Kontext verstehen

Die Saga begann im August 2017, als Herr A. für schuldig befunden wurde, durch die Drohung, Informationen über angeblich illegale Vermarktung preiszugeben, gemeinsam Zahlungen erpresst zu haben.

Trotz Dementis von BIGHIT MUSIC wurden Vermutungen geäußert, dass BTS möglicherweise an illegalen Marketingpraktiken wie Chartmanipulation beteiligt sei.

„Die in den Erpressungsdrohungen des Täters erwähnten Marketingaktivitäten waren lediglich seine eigenen Behauptungen, und was er als unkonventionelles Marketing bezeichnete, war in Wirklichkeit normales virales Online-Marketing. Die Behauptungen von Herrn A haben keinen Bezug zu den Werbe- und Promotionverträgen, die er mit unserem Unternehmen hatte. Der finanzielle Schaden entstand unbeabsichtigt bei persönlichen Versuchen, das Image des Künstlers zu schützen.

Als Opfer der Drohungen haben wir dies sofort gemeldet und aktiv an den Ermittlungen teilgenommen. Das Ergebnis war: Wenn es üblich wird, dass die Medien das Image eines Unternehmens schädigen, indem sie die einseitigen Behauptungen von Unternehmensvergehen während solcher Erpressungsfälle als Tatsachen darstellen, wird in Zukunft kein Unterhaltungsunternehmen in der Lage sein, solchen Drohungen stolz die Stirn zu bieten.“

– BIGHIT-MUSIK

BIGHIT MUSIC hat jegliches Fehlverhalten stets zurückgewiesen und behauptet, dass die von Herrn A erhobenen Vorwürfe unbegründet seien.

Sie argumentieren, dass die erlittenen finanziellen Verluste nicht das Ergebnis illegaler Marketingtaktiken, sondern vielmehr eine unbeabsichtigte Folge ihrer Bemühungen zum Schutz des Rufs des Künstlers seien.

Widersprüchliche Beweise: Gericht stellt Unstimmigkeiten fest

Trotz der jüngsten Enthüllungen bleibt das Gesamtbild unverändert.

Das Gericht betonte, dass es Hinweise darauf gebe, dass Herr A und seine Komplizen Informationen über illegale Marketingaktivitäten der BTS-Agentur gesammelt hätten, was Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen von BIGHIT MUSIC aufkommen lässt.

Rechtsanwalt No Jong Eun bestätigte, dass das Gericht den Vorwurf der „illegalen Vermarktung“ erhoben hatte, und betonte, wie wichtig es sei, zwischen rechtmäßigem viralen Marketing und den in diesem Fall mutmaßlich unerlaubten Praktiken zu unterscheiden.

Mit dem in diesem Fall erwähnten „illegalen Marketing“ ist „Sajaegi-Marketing“ gemeint, und das Gericht hat dies in seinem Urteil anerkannt. „Sajaegi“ als virales Marketing zu bezeichnen, ist nichts anderes, als illegale Praktiken als legal zu bezeichnen. Es gibt keinen Präzedenzfall für die strafrechtliche Verfolgung von Sajaegi-Marketing, aber das Urteil im Fall von Herrn A zeigt deutlich, dass es einen solchen gab. – No Jong Eun

Reaktion und Folgen: HYBE kündigt rechtliche Schritte an

HYBE, die Muttergesellschaft von BTS, hat angesichts der Vorwürfe erklärt, rechtliche Schritte einleiten zu wollen.

BIGHIT MUSIC widersetzt sich weiterhin allen organisierten Versuchen, den Ruf der Gruppe zu schädigen, wie sie selbst glauben.

Trotz Vorwürfen der Chartmanipulation und des illegalen Marketings wird die Integrität des Aufstiegs von BTS in der K-Pop-Branche in Frage gestellt.

Trotz des laufenden Gerichtsverfahrens bleibt die Zukunft der weltberühmten Boygroup ungewiss.

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