Disney muss mit Klage rechnen, weil es CGI zur Wiederbelebung eines verstorbenen Star Wars-Schauspielers einsetzt

Disney muss mit Klage rechnen, weil es CGI zur Wiederbelebung eines verstorbenen Star Wars-Schauspielers einsetzt

Acht Jahre nach der Veröffentlichung von Rogue One sieht sich Disney mit einer Klage wegen der unerlaubten Verwendung des Bildes von Peter Cushing im Star Wars-Spinoff konfrontiert.

Im Film wird Cushings Bild verwendet, um seine Rolle als Großmoff Tarkin wieder aufzunehmen, eine Figur, die er ursprünglich im Science-Fiction-Klassiker von 1977 darstellte.

Cushing starb 1994 und mehr als zwei Jahrzehnte später wurde sein Ebenbild mithilfe hochmoderner Spezialeffekte in „Rogue One“ wieder zum Leben erweckt.

Die Klage wurde von der Londoner Produktionsfirma Tyburn Film Productions eingereicht. Sie behauptet, dass die Verwendung von Cushings Bild einen Verstoß gegen einen Vertrag darstellt, der vor seinem Tod mit dem Schauspieler geschlossen wurde.

Peter Cushing als Großmoff Tarkin in Rogue One
Disney

Tyburn Film Productions behauptet, der Vertrag gewähre ihnen ein „Vetorecht“ bei der Nachbildung seines Bildes mit Spezialeffekten. Laut ihren Anwälten war diese Vereinbarung ursprünglich für einen geplanten Auftritt in einem Fernsehfilm gedacht, der letztlich nie produziert wurde.

Das Unternehmen argumentiert weiter, dass Lunak Heavy Industries und Lucasfilm von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ profitiert hätten, indem sie Cushings Konterfei in den Film einbezogen, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Lunak Heavy Industries und Lucasfilm erklärten daraufhin, sie hätten nicht geglaubt, eine Genehmigung dafür zu benötigen, und verwiesen auf Cushings ursprünglichen Vertrag für den Film von 1977 als Grundlage für ihre Rechte an seinem Bild aus Star Wars.

Am 9. September 2024 wurde entschieden, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird. Der stellvertretende Richter am Obersten Gericht, Tom Mitcheson KC, erklärte, der Fall sei nicht „unbestreitbar“ und betonte die Notwendigkeit einer „umfassenden sachlichen Untersuchung“.

Im Dezember 2023 beantragten Lunak Heavy Industries und Lucasfilm die Abweisung der Klage, doch ihr Antrag wurde von einem Richter abgelehnt. Der Prozess soll zu einem unbestimmten Zeitpunkt stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie in den kommenden Star Wars-Filmen und Fernsehsendungen sowie in den Neuigkeiten zum Mandalorian- und Grogu-Film sowie zum Lando-Film.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert