
Öffentliche Einblicke in das Privatleben von Prominenten: Eine Diskussion über Erbrechte
Am 14. März veröffentlichte der YouTube-Kanal Viewport ein zum Nachdenken anregendes Video mit dem Titel „Wie viel vom Privatleben eines Prominenten sollte die Öffentlichkeit wissen?“.In der Diskussion kamen der Kulturkritiker Ha Jae-geun und der Scheidungsanwalt Yang Na-rae zu Wort, die sich eingehend mit den Komplexitäten persönlicher Beziehungen und rechtlicher Verpflichtungen im Bereich des Promi-Lebens befassten.
Erbrechte in der Ehe
Während der Diskussion erläuterte Rechtsanwältin Yang Na-rae die Erbrechte von Hong Sang-soos rechtmäßiger Ehefrau. Sie betonte: „Hong Sang-soos rechtmäßige Ehefrau behält trotz ihrer Entfremdung den vollen Erbanspruch. Ihr rechtlicher Status als Ehefrau sichert ihr das Erbrecht, es sei denn, sie begeht ein schweres Verbrechen, das sie disqualifiziert.“

Kritiker Ha Jae-geun schloss sich dieser Meinung an und erklärte: „Trotz aller Entfremdung bleiben sie rechtlich eine Familie. Als seine Ehefrau und Mutter seines rechtmäßigen Kindes wird sie wie erwartet rechtmäßig erben.“
Hong Sang-soo und Kim Min-hee: Eine komplizierte Beziehung
Die Beziehung zwischen Hong Sang-soo und der Schauspielerin Kim Min-hee begann 2015 während der Dreharbeiten zu „Right Now, Wrong Then“.Ihre Romanze wurde 2017 öffentlich, als sie ihre Affäre während einer Pressekonferenz zu „On the Beach at Night Alone“ offen zugaben und erklärten: „Wir lieben uns.“ Trotzdem kam es zu Komplikationen, als Hong 2016 die Scheidung von seiner rechtmäßigen Ehefrau einreichte. Dieser Antrag wurde schließlich abgelehnt, und er verzichtete auf eine Berufung. So ist er weiterhin rechtmäßig verheiratet und lebt seit fast neun Jahren mit Kim Min-hee zusammen.
Bevorstehende Änderungen für das Paar
Jüngsten Berichten zufolge erwartet Kim Min-hee ein Kind von Hong und erwartet die Geburt im April. Diese Entwicklung verschärft ihre ohnehin schon komplexe Beziehung und weckt weiteres öffentliches Interesse und Spekulationen über ihre Zukunft.
Schreibe einen Kommentar ▼