Jang Won-youngs Mannschaft wartet auf Gerichtsurteil zur Bestrafung des böswilligen YouTubers Sojang

Am 14. April wurde gegen A von der Kriminalabteilung 1 der Bezirksstaatsanwaltschaft Incheon Anklage wegen Verleumdung und Beleidigung gemäß dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und des Informationsschutzes erhoben, ohne dass eine Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Starship antwortete gegenüber Star News und drückte seine Vorfreude auf den Ausgang der umfassenden Untersuchung und der rechtlichen Schritte gegen Online-Verleumdung aus, sowie seine Hoffnung auf gerechte und angemessene Konsequenzen in künftigen Gerichtsurteilen.

Jang gewann jung

A wird vorgeworfen, insgesamt zwölf Personen, darunter sieben Prominente aus der Unterhaltungs- und Influencerbranche, diffamiert zu haben. Die Vorwürfe behaupten, dass A auf seinem persönlichen YouTube-Kanal „Sojang“ insgesamt 23 Mal absichtlich verletzende Videos über diese Personen geteilt hat. Darüber hinaus wird berichtet, dass A auf „Sojang“ insgesamt 19 Mal Videos hochgeladen hat, die das Aussehen von fünf weiteren Personen anprangerten.

Es wurden auf verteilte Art und Weise Falschinformationen gestreut, wie etwa Gerüchte, dass „Jang Won-young eifersüchtig war und das Debüt einer anderen Auszubildenden sabotiert hat“ oder dass „andere Prominente in die Prostitution und Schönheitsoperationen verwickelt waren“, mit der Absicht, den Ruf dieser Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu schädigen.

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Die Staatsanwaltschaft untersuchte das „Sojang“-Konto und stellte fest, dass A ab Juni 2021 innerhalb von zwei Jahren 250 Millionen Won verdient hatte. Bemerkenswerterweise hatte A auch einen Teil der Einnahmen aus dem YouTube-Kanal für den Kauf von Immobilien verwendet.

Im vergangenen Dezember übernahm die Staatsanwaltschaft die Fälle von drei Opfern, darunter Jang Won-young, von der Polizei und führte zusätzliche Ermittlungen durch. Im Vormonat gingen weitere Beschwerden von fünf weiteren Opfern ein. Obwohl das Gericht im Februar und April zwei Haftbefehlsanträge gegen A gestellt hatte, lehnte es beide ab.

A gab an, dass die Videos ausschließlich dazu dienten, seine persönliche Meinung auszudrücken. Bei einer Durchsuchung von A’s Wohnung entdeckte die Staatsanwaltschaft jedoch auf dem Laptop, den A zur Videobearbeitung verwendete, mehrere Videos mit verschiedenen Prominenten. Außerdem wurde festgestellt, dass A versucht hatte, Beweise zu vertuschen, indem er seinen YouTube-Kanal löschte.

Die Quelle der Informationen finden Sie auf Daums Website unter folgendem Link: //v.daum.net/v/20240514121407523

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