BABYMONSTERs „CLIK CLAK“ für nicht ausstrahlungsfähig erklärt
Am 6. November bestätigte IZE, dass „CLIK CLAK“, einer der beiden Titelsongs von BABYMONSTERs erstem Album „DRIP“, in den Musikkritiken von KBS als nicht sendetauglich eingestuft wurde. Diese Feststellung war Teil der laufenden Bemühungen von KBS, die auf seinen Plattformen ausgestrahlten Musikinhalte zu regulieren.
Folgen einer ungeeigneten Bewertung
Wenn ein Titel eine solche Entscheidung erhält, haben die Künstler die Möglichkeit, die betreffenden Abschnitte zu ändern oder zu entfernen und eine Neubewertung durch das Prüfungsgremium zu beantragen. Für Songs, die auf den Fernseh- und Radiokanälen von KBS ausgestrahlt werden sollen, ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Details hinter der Rezension
Die Ungeeignetheit von „CLIK CLAK“ beruht auf Texten, die angeblich gegen Artikel 46 der Rundfunkprüfungsverordnung verstoßen, in dem Beschränkungen in Bezug auf Werbeeffekte durch die Erwähnung bestimmter Marken festgelegt sind. Der andere Titelsong „DRIP“ hingegen hat den Prüfprozess erfolgreich bestanden, ebenso wie weitere Titel des Albums, darunter „Love, Maybe“, „Really Like You“, „BILLIONAIRE“, „Love In My Heart“, „Woke Up In Tokyo (RUKA & ASA)“ und der Bonustrack „BATTER UP (Remix)“.
Auswirkungen und Reaktionen
Es ist erwähnenswert, dass „CLIK CLAK“ vor der offiziellen Veröffentlichung des Albums vorab veröffentlicht wurde. Das Musikvideo, das am 30. Oktober um 13 Uhr auf YouTube enthüllt wurde, erlangte bemerkenswerte Anziehungskraft und erreichte innerhalb von nur 21 Stunden über 10 Millionen Aufrufe.
BABYMONSTER markierten ihre Rückkehr auf die Musikszene mit der Veröffentlichung von „DRIP“ am 1. November und planen, das Album in verschiedenen Medien, darunter im Radio und in Musikshows, energisch zu bewerben.
KBS-Bericht: Weitere wichtige Ergebnisse
Weitere Titel, die in der jüngsten KBS-Prüfung unter die Lupe genommen wurden, waren „Cunning City“ von Balming Tiger, das aufgrund von Schimpfwörtern und unangemessenem Slang abgelehnt wurde. Darüber hinaus wurde „K!LL ME“ von Snake Chicken Soup wegen Gewaltverherrlichung und der Darstellung beunruhigender Themen markiert. Unterdessen wurde „Cliche“ von Pouch Peach als ungeeignet für die Erwähnung bestimmter Produkte eingestuft, was ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 46 darstellt.
Source: Daum
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