Der KCSC berief am 2. September eine Hauptversammlung im Broadcasting Center in Mok-dong, Seoul, ein. Eines der während der Versammlung besprochenen Themen war die Ausstrahlung von „KBS Relay Base“ auf KBS 1TV, in der am 29. Juni eine Aufführung von „Madama Butterfly“ aus dem Seoul Arts Center gezeigt wurde. Die Oper enthielt eine Szene, in der die japanische Nationalhymne Kimigayo während einer Hochzeit zwischen einem amerikanischen Offizier und einer Japanerin gespielt wurde, wobei die weibliche Hauptdarstellerin einen traditionellen japanischen Kimono trug. Die Entscheidung, dies am Tag der Befreiung auszustrahlen, löste jedoch Kontroversen aus und wurde als unangemessen erachtet.
Kommissar Kim Jung-soo drückte aus, dass er zwar nicht glaube, dass „Madama Butterfly“ nicht ausgestrahlt werden sollte, dass er jedoch der Ansicht sei, dass der Zeitpunkt der Ausstrahlung am Tag der Befreiung hätte berücksichtigt werden müssen. Er forderte auch eine Stellungnahme der betroffenen Parteien, da die Sendung gegen das nationale Gefühl verstoße.
Darüber hinaus untersuchte die KCSC einen Fall im Zusammenhang mit der Nachrichtensendung von KBS, in der die koreanische Flagge (Taegeukgi) während eines Wettersegments fälschlicherweise in einer Spiegelung dargestellt wurde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen unbeabsichtigten Schnittfehler handelte, und sprach daher statt einer harten Strafe eine Verwaltungsempfehlung aus.
Trotz anfänglicher Spekulationen hat die Polizei inzwischen bestätigt, dass es sich bei dem auf dem Filmmaterial erfassten Mann nicht um Suga handelt.
Die KCSC-Kommissare blieben bei ihrer Position und verurteilten den Bericht als eklatante Verdrehung der Wahrheit. Vorsitzender Ryu Hee-rim betonte: „Wir haben bereits früher rechtliche Sanktionen gegen Rundfunkunternehmen verhängt, die unbestätigte Inhalte ausstrahlten, und haben die Verwendung unbestätigten Materials konsequent mit harten Strafen belegt.“ Kommissar Kim Jung-soo erklärte weiter: „Unser Grundsatz ist es, die Ausstrahlung unbestätigter Berichte zu unterlassen. Ausstrahlungen auf Grundlage von Spekulationen sind riskant und verantwortungslos.“
Bevor über rechtliche Sanktionen entschieden werden kann, betonte das KCSC, dass die Einholung von Stellungnahmen aller beteiligten Personen ein notwendiger Schritt sei. Denn die Verhängung rechtlicher Sanktionen könne sich negativ auf die Lizenzerneuerung oder den Zulassungsstatus des Rundfunkunternehmens auswirken.
Referenz: Daum
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