„Lee Seung-gi-Gesetz“ verabschiedet: Unterhaltungsagenturen müssen Einnahmenabrechnung offenlegen

Der überarbeitete Gesetzentwurf zum Entwicklungsprogramm für Populärkultur und Kunstindustrie wurde während der Plenarsitzung am 5. September vom Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus der Nationalversammlung verabschiedet. Anschließend wurde er an den Gesetzgebungs- und Justizausschuss weitergeleitet.

Diese Gesetzesänderung, bekannt als „Lee Seung-gi-Gesetz“, verpflichtet Unterhaltungsunternehmen, Informationen über die Abrechnung von Einnahmen offenzulegen, auch wenn der Künstler dies nicht ausdrücklich verlangt. Das Kulturkomitee der 21. Nationalversammlung hatte das Gesetz gebilligt, aber aufgrund des Endes der Legislaturperiode konnte es das Justizkomitee nicht passieren.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf, der der 21. Versammlung vorgelegt wurde, sah vor, dass die Einnahmen mindestens einmal jährlich offengelegt werden sollten. Der aktuelle Gesetzentwurf hingegen gibt dem Präsidenten per Dekret die Befugnis, die Häufigkeit der Offenlegung zu bestimmen.

lee seung gi

Im Gegensatz dazu ist Lee Seung-gi seit 2022 in einen Streit mit seiner früheren Agentur Hook Entertainment über Abfindungszahlungen verwickelt. Er behauptete, er habe in den 18 Jahren seit seinem Debüt keine Vergütung für seine musikalischen Bemühungen erhalten, während Hook Entertainment den Vorwurf der „keinerlei Abfindung“ zurückwies.

Infolgedessen einigte sich Hook mit Lee Seung-gi auf einen Gesamtbetrag von 5,4 Milliarden KRW (das entspricht 4 Millionen US-Dollar), davon 2,9 Milliarden KRW (rund 2,1 Millionen US-Dollar) für zuvor nicht bezahlte Beträge und 1,2 Milliarden KRW (ungefähr 900.000 US-Dollar) für aufgelaufene Zinsen, zusätzlich zu den 1,3 Milliarden KRW (rund 973.000 US-Dollar), die bereits bezahlt worden waren.

Hook hat zudem rechtliche Schritte eingeleitet, um zu bestätigen, dass keine weiteren Schulden bestehen, während Lee Seung-gi behauptet, dass die Agentur ihm noch mehr für Werbeeinnahmen schuldet.

Unter Bezugnahme auf die Originalquelle befasst sich ein Artikel von Daum mit dem vorliegenden Thema.

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