Arbeitsamt Seoul löst Beschwerde gegen NewJeans-Mitglied Hanni
Am 20. November schloss das Seoul Western Employment and Labor Office seine Untersuchung einer Beschwerde über Mobbing am Arbeitsplatz gegen Hanni, ein Mitglied der beliebten K-Pop-Gruppe NewJeans, ab. Das Büro kam zu dem Schluss, dass Hanni gemäß dem Arbeitsnormengesetz nicht als Angestellte von HYBE gilt, was zur administrativen Schließung des Falls führte.
Die Ursprünge der Beschwerde
Die Beschwerde entstand, nachdem Hanni während einer YouTube-Liveübertragung im September von einem Erlebnis berichtete. Während sie in einem Korridor in der HYBE-Zentrale wartete, grüßte sie eine Berühmtheit und einen Manager und hörte, wie der Manager die anderen anwies, sie zu „ignorieren“. Ein besorgter Fan, der diesen Vorfall miterlebte, reichte die Beschwerde ein und behauptete, dass NewJeans-Mitglieder innerhalb des Unternehmens geächtet würden.
Hannis tränenreiches Zeugnis
Im Oktober trat Hanni als Zeugin bei einer Anhörung vor der Nationalversammlung auf, wo sie emotional ihre Erlebnisse schilderte und behauptete, HYBE habe die NewJeans-Gruppe absichtlich untergraben. Sie äußerte sich frustriert über die offensichtliche Missachtung, die hochrangige Beamte ihr und ihren Mitmitgliedern entgegenbrachten.
Rechtliche Einblicke und Erkenntnisse
Nach Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hanni und HYBE kam das Ministerium zu dem Schluss, dass die Art ihrer Beziehung nicht die rechtlichen Kriterien einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Dynamik erfüllt. Die Vereinbarung wurde als Partnerschaft und nicht als typisches untergeordnetes Arbeitsumfeld charakterisiert. Zu den wichtigsten Faktoren, die diese Schlussfolgerung beeinflussten, gehörten das Fehlen fester Arbeitszeiten, geteilte Kosten für künstlerische Unternehmungen und die Einstufung des Einkommens als Geschäftseinkommen und nicht als Arbeitseinkommen.
Das Ministerium verwies auf ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, wonach Exklusivverträge für Entertainer nach dem Arbeitsrecht als zivilrechtliche Vereinbarungen und nicht als herkömmliche Arbeitsverträge anerkannt werden sollten. Folglich gelten verschiedene Bestimmungen des Arbeitsnormengesetzes, etwa diejenigen über Belästigung am Arbeitsplatz, nicht für Entertainer, die im Rahmen solcher Verträge beschäftigt sind.
Weitergehende Auswirkungen auf die Arbeitsrechte von Künstlern
Diese Entscheidung hat erneut Diskussionen über die Arbeitsrechte von Künstlern ausgelöst und die Schwachstellen aufgezeigt, denen sie in einer rechtlichen Grauzone des Arbeitsschutzes ausgesetzt sind. Hannis Aussage vor der Versammlung hat diese Bedenken besonders deutlich gemacht und eine parteiübergreifende Einigung über die dringende Notwendigkeit systematischer Reformen gefördert, die darauf abzielen, diese Lücken im Rechtsschutz für Künstler zu schließen.
Angesichts der anhaltenden Diskussionen über den Schutz der Künstlerrechte ist es klar, dass sich die Branche mit diesen dringenden Fragen befassen muss, um das Wohlergehen ihrer Talente zu schützen.
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