
Am 20. März 2023 fällte die Zivilkammer 18 des zentralen Bezirksgerichts Seoul unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Park Joon-min ein Urteil zugunsten der Schauspielerin A gegen den Dermatologen B. A wurde in einem Rechtsstreit, in dem sie ursprünglich 200 Millionen KRW Schadensersatz gefordert hatte, eine Entschädigungssumme von insgesamt 48.039.295 KRW zugesprochen.
Das Gericht stellte fest, dass B fahrlässig gehandelt habe, indem er die Intensität und Häufigkeit der dermatologischen Eingriffe nicht angemessen angepasst habe, was zu A‘s Verletzungen geführt habe.
Vorfallübersicht
Schauspielerin A, die 2012 in der Unterhaltungsszene durchstartete, erlangte durch gefeierte Dramen wie „ A Gentleman’s Dignity “ und „ Discovery of Love “ Berühmtheit. Ihre vielfältigen Rollen, darunter Haupt- und Nebenrollen, haben ihren Status in der Branche gefestigt, darunter auch ihre jüngsten Auftritte in verschiedenen Fernsehsendungen.

Der beunruhigende Vorfall ereignete sich im Mai 2021 während einer Reihe von dermatologischen Behandlungen, die A unterzog, darunter Ultraschall- und Laserbehandlungen zur Verbesserung ihres Hautbildes. Unter Narkose erlitt sie eine schwere Verbrennung an der linken Wange. Trotzdem legte Dermatologe B lediglich einen Hydrokolloidverband an und unterließ weitere Korrekturmaßnahmen.
Die Verletzung wurde als Verbrennung zweiten Grades eingestuft, weshalb A seit 2021 50 weitere Behandlungen in verschiedenen Kliniken durchführen musste, ohne dass bis heute eine vollständige Heilung erreicht wurde. Medizinische Untersuchungen bestätigen, dass die Narbe trotz allmählicher Besserung noch deutlich sichtbar und aus zwei bis drei Metern Entfernung sichtbar ist.
Diese schwere Verletzung beeinträchtigte A’s Drehplan für kommende Serien erheblich. Nach dem Vorfall entstanden ihr Kosten in Höhe von 9, 55 Millionen KRW für die digitale Bearbeitung, um die Narbe in einem Wochenenddrama, an dem sie arbeitete, zu verbergen.
Gerichtsverfahren
Vor Gericht argumentierte A mit B als haftbar für die Verletzungen und forderte 200 Millionen KRW Entschädigung aufgrund seiner Fahrlässigkeit bei drei aufeinanderfolgenden Eingriffen, die angeblich ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wurden. Sie wiesen darauf hin, dass die Form der Wunde auf eine mehrfache hochintensive Behandlung derselben Stelle hindeute.
Das Gericht erkannte A’s Ansprüche bis zu einem gewissen Grad an und stellte fest, dass B seine Pflicht offensichtlich vernachlässigt hatte. Das Urteil stellte fest, dass A’s frühere erfolgreiche Eingriffe darauf hindeuteten, dass die Verletzung eher auf B’s unsachgemäße Technik als auf ein zugrunde liegendes Hautproblem zurückzuführen sei.

Letztlich sprach das Gericht jedoch insgesamt rund 48 Millionen KRW zu, deutlich weniger als die geforderten 200 Millionen KRW. Dieser Betrag setzte sich wie folgt zusammen:
- 11, 16 Millionen KRW – Bisher angefallene medizinische Kosten
- 11 Millionen KRW – Voraussichtliche zukünftige medizinische Kosten
- 10, 77 Millionen KRW – Verdienstausfall aufgrund der Verletzung
- 25 Millionen KRW – Schadensersatz für seelische Belastung
Das Gericht betrachtete die für die digitale Korrektur aufgewendeten 9, 5 Millionen KRW nicht als Teil der finanziellen Verantwortung von B.
Keine der Parteien legte Berufung gegen das Urteil ein, wodurch es endgültig und vollstreckbar wurde.
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