Am 26. Juli veröffentlichte Yoo Ah-ins Anwalt Bang Jung-hyun von der Anwaltskanzlei Dongjin eine offizielle Erklärung, in der er die gegen Yoo Ah-in erhobenen Vorwürfe bestritt.
Die Vertreter von Yoo Ah-in erklärten außerdem: „Wir fordern die einzelnen Personen dringend auf, keine unnötigen Annahmen über sein Privatleben zu treffen.“
Kürzlich veröffentlichte die Polizeiwache Yongsan in Seoul eine Erklärung, in der es hieß, Yoo Ah-in sei angeklagt worden, einen Mann in seinen Dreißigern sexuell belästigt (Quasi-Vergewaltigung) zu haben.
Die Polizei hat berichtet, dass ein Mann in seinen 30ern, identifiziert als A, angegeben hat, er sei am 14. Juli von Yoo Ah-in in einem Officetel in Yongsan-gu, Seoul, sexuell angegriffen worden. Nach geltendem Recht fällt gleichgeschlechtlicher sexueller Missbrauch unter die Kategorie der Quasi-Vergewaltigung.
Yoo Ah-in steht derzeit wegen Drogenmissbrauchs vor Gericht und wird von der Polizei auch wegen möglichen weiteren Drogenmissbrauchs in Zusammenhang mit diesem Fall untersucht. Der Ankläger A soll bei einem vorläufigen Drogentest negativ ausgefallen sein.
Laut Aussage eines Polizeibeamten sei noch kein Kontakt zu dem Angeklagten (Yoo Ah-in) hergestellt worden, man beabsichtige jedoch, ihn in naher Zukunft zu einem Verhör vorzuladen.
Im vergangenen Oktober wurde Yoo Ah-in wegen regelmäßigen Propofolkonsums, des Kaufs von Schlaftabletten unter fremdem Namen ohne Rezept, des Marihuana-Rauchens und der Anstiftung zur Vernichtung von Beweismitteln angeklagt. Während der Anklageerhebung wurde er nicht festgenommen.
Yoo Ah-in hat eine gewisse Beteiligung an dem Vorwurf des Marihuana-Rauchens eingeräumt, bestreitet jedoch jegliche Beteiligung an anderen Anklagepunkten wie etwa Anstiftung zum Marihuana-Rauchen, Anstiftung zur Vernichtung von Beweismitteln, Beihilfe zum Verstoß gegen das Drogenkontrollgesetz und Flucht ins Ausland.
Die Staatsanwaltschaft forderte für Yoo Ah-in eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Drogendelikten.
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