YG Entertainment hat die Markenrechte an G-Dragons Künstlernamen entschädigungslos abgegeben

Am 1. August wurde in einem Bericht von TenAsia berichtet, dass YG Entertainment (im Folgenden YG genannt) beschlossen hat, die Markenrechte an Künstlernamen wie „G-Dragon“ und „GD“ an G-Dragon selbst zu übertragen. Diese Entscheidung wurde von YG aufgrund der Bedeutung von G-Dragon als Künstler und der Tatsache getroffen, dass sich seine persönliche Identität im Namen „G-Dragon“ widerspiegelt. Folglich wird G-Dragon in Zukunft die Freiheit haben, den Namen „G-Dragon“ für seine Soloprojekte zu verwenden.

In einem ähnlichen Update erklärte Galaxy Corporation, die Agentur, die G-Dragon vertritt: „Wir wurden darüber informiert, dass die Marke ‚G-Dragon‘ übertragen wurde. Es gibt keine Bedenken, den Namen G-Dragon weiterhin zu verwenden.“ Da Markenbesitz üblicherweise als eine bedeutende Form des geistigen Eigentums (IP) angesehen wird, wird erwartet, dass die Entscheidung von YG als bedeutender Präzedenzfall in diesem Bereich dokumentiert wird.

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